Der Schweizer Markt zieht immer mehr Ausländer an, die ein Unternehmen gründen und die Vorteile des attraktiven Geschäftsumfelds nutzen möchten.
Sie können ein Unternehmen gründen, ohne in der Schweiz ansässig zu sein, doch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Eintragung eines Unternehmens in der Schweiz folgt einer allgemeinen Regel, doch kann es je nach Bundesland und Art der Unternehmensgründung Unterschiede geben.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, mit professionellen Gründungsspezialisten zusammenzuarbeiten, wenn Sie planen,
den Prozess der Firmengründung in der Schweiz zu beginnen.
Swiss Support vereinfacht den Prozess der Unternehmensgründung
in der Schweiz und die Errichtung Ihres Unternehmens.
Die Schweiz ist einer der attraktivsten Standorte in Europa, um ein Unternehmen zu gründen. Sie profitiert von stabilen wirtschaftlichen Bedingungen und einem der am besten entwickelten Finanzsysteme weltweit.
Die Schweiz ist für ihre vergleichsweise niedrigen Steuern bekannt und hat sich zu einem wichtigen Zentrum für moderne Unternehmen und Neugründungen in verschiedenen Bereichen entwickelt.
Das Land bietet viele Möglichkeiten für Unternehmer, Gesellschaften und Konzerne. Die Registrierung einer Firma in der Schweiz ist daher eine sinnvolle Entscheidung, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen aus dem Ausland, die ihr Geschäft ausbauen wollen.
Swiss Support Swiss Support unterstützt ausländische Kunden in allen Fragen, die mit der Gründung (und dem Unterhalt) eines Unternehmens in der Schweiz zusammenhängen, unabhängig davon, welches Gebiet (Kanton) für die Gründung gewählt wurde. Unser Service bietet Unterstützung und rechtliche Vertretung während des Gründungsprozesses. Wir helfen Gründern auch in allen notwendigen Angelegenheiten, die nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit anfallen, wie z.B. Buchhaltung, Steuerberatung, Personalwesen oder strategische Unternehmensberatung.
Die Firmengründung in der Schweiz umfasst mehrere Schritte, um die verschiedenen
rechtlichen und administrativen Anforderungen zu erfüllen, darunter
Auswahl einer geeigneten Unternehmensform für Ihr Geschäft
Wahl eines eindeutigen Firmennamens für Ihr Unternehmen
Einrichtung eines eingetragenen Firmensitzes in der Schweiz
Vorbereitung der Dokumente für die Gesellschafter
Eröffnung eines Kapitalkontos bei einer Schweizer Bank
Je nach Gesellschaftsform: Einzahlung des Aktienkapitals und Erhalt des Aktienkapitalzertifikats bei der Schweizer Bank
Beantragung der Eintragung des Unternehmens, wobei alle Dokumente von einem Notar unterzeichnet und an das Handelsregister geschickt werden müssen.
Erhalt der Eintragungsbescheinigung
Umwandlung des Kapitalbankkontos in ein Geschäftskonto
Anmeldung bei der Steuerbehörde
Suche eines Schweizer Buchhalters
Die meisten Schritte einer Unternehmensgründung in der Schweiz erfordern die Mitwirkung eines in der Schweiz registrierten öffentlichen Notars.
Es wird empfohlen, sich vor der Gründung eines Unternehmens professionell beraten und begleiten zu lassen.
Nicht-Schweizer Bürger können verschiedene Unternehmensformen gründen, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile haben. Die Anforderungen sind unterschiedlich, aber alle Arten der Unternehmensgründung in der Schweiz erfordern eine Arbeitsgenehmigung oder eine Partnerschaft mit einem in der Schweiz ansässigen Bürger.
Die häufigste Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ein ausländischer Gründer einer GmbH in der Schweiz muss mindestens einen in der Schweiz ansässigen Geschäftsführer einsetzen oder, selbst über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen. Das Mindeststammkapital beträgt 20.000 CHF, und die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Stammeinlage beschränkt. Der Geschäftsführer kann jedoch unbeschränkt für Schulden an der Sozialversicherung oder der Quellensteuer haften.
Um als ausländische Person eine Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz zu gründen, muss mindestens eine Person im Verwaltungsrat mit Einzelzeichnungsberechtigung in der Schweiz wohnhaft sein. Das Mindestkapital der AG beträgt CHF 100'000, wobei mindestens CHF 50'000 bei der Gründung einbezahlt werden müssen. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Kapitaleinlagen beschränkt. Die Organe der AG sind die Generalversammlung der Aktionäre, welche die oberste Entscheidungsinstanz darstellt, und der Verwaltungsrat, der für die Leitung und Überwachung des Unternehmens verantwortlich ist.
Ein Einzelunternehmen gehört nur dem Inhaber des Unternehmens. Dementsprechend gelten für die Person, die eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung haben muss, um in der Schweiz zu arbeiten, die Arbeitsmarktbestimmungen. Grenzgänger müssen sich an das kantonale Bevölkerungsamt wenden und eine grenzüberschreitende Arbeitsbewilligung (Ausweis G) beantragen. EU-/EFTA- Staatsangehörige müssen beim kantonalen Migrationsamt einen Antrag stellen (Ausweis B) und dürfen dann selbständig arbeiten. Staatsangehörige anderer Länder benötigen eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis C). Diese Rechtsform wird von Personen gewählt, die allein arbeiten wollen, wie Freiberufler und Einzelunternehmer. Sie haften unbeschränkt, und es ist kein Mindestkapital erforderlich. Eine offizielle Eintragung ins Handelsregister ist nur erforderlich, wenn die Tätigkeit in kaufmännischer Form betrieben wird und der Jahresumsatz 100.000 CHF übersteigt.Diese Struktur wird von Personen gewählt, die allein arbeiten, wie Freiberufler und Einzelunternehmer. Sie haften unbeschränkt, und es ist kein Mindestkapital erforderlich. Eine offizielle Eintragung ins Handelsregister ist nur erforderlich, wenn die Tätigkeit in kaufmännischer Form betrieben wird und der Jahresumsatz 100.000 CHF übersteigt.
Eine offene Handelsgesellschaft in der Schweiz muss von mindestens zwei Mitgliedern gegründet werden, die sich für einen bestimmten Geschäftszweck zusammenschließen. Es gibt kein Kapital und es ist keine Eintragung in das Schweizer Handelsregister erforderlich, aber die Haftung der Mitglieder ist unbegrenzt und gleichmäßig verteilt. Jedes Mitglied muss über eine Schweizer Arbeitsbewilligung verfügen. Vor der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft unterzeichnen die Mitglieder einen Gesellschaftsvertrag, in dem die Bedingungen für die Ausübung der Geschäftstätigkeit festgelegt sind. Es ist nicht erforderlich, einen bestimmten Betrag an Stammkapital zu hinterlegen.
Auch diese Gesellschaftsform basiert auf mindestens zwei Gesellschaftern, die auch eine juristische Person inkludieren kann und an die keine Wohnsitzanforderungen gestellt werden. Daher kann die Gesellschaft auch von ausländischen Bürgern gegründet werden. Im Gegensatz zu einer offenen Handelsgesellschaft haften die Kommanditisten jedoch auf einer anderen Ebene für Schulden. Es ist erforderlich, dass ein Gesellschafter unbeschränkt haftet, während andere als Kommanditisten eingetragen werden können. Die Kommanditisten haften nur bis zu einem bestimmten Betrag. Dieser Betrag muss beim Handelsregister eingetragen werden.
Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Nationalität und der Art des beabsichtigten Einkommens. Swiss Support kann Sie über Ihre Möglichkeiten beraten.
Mit der Unterstützung von Swiss Support wird Ihre Firmengründung in der Schweiz schnell, präzise und sicher abgewickelt. Unser erfahrenes Team von Juristen und Unternehmensberatern freut sich darauf, Sie bei Ihrer Firmengründung in der Schweiz zu unterstützen. Darüber hinaus sind wir darauf spezialisiert, Sie bei den nachfolgenden Aufgaben wie Rechtsberatung, Steuerberatung, Buchhaltung, Verwaltung, strategische Beratung, Marktforschung und hocheffektives Online-Marketing zu begleiten.
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