Der Schweizer Markt zieht immer mehr Ausländer an, die ein Unternehmen gründen und die Vorteile des freundlichen Geschäftsumfelds nutzen wollen.
Sie können ein Unternehmen gründen, ohne in der Schweiz ansässig zu sein, aber bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Eintragung eines Unternehmens in der Schweiz folgt einer allgemeinen Regel, aber es kann je nach Staat und Art der Unternehmensgründung Unterschiede geben.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, mit professionellen Gründungsspezialisten zusammenzuarbeiten, wenn Sie planen, den Prozess der Firmengründung in der Schweiz zu beginnen. Swiss Support vereinfacht den Prozess der Unternehmensgründung in der Schweiz und die Gründung Ihres Unternehmens.
Die Schweiz ist einer der attraktivsten Standorte in Europa, um ein Unternehmen zu gründen. Sie profitiert von stabilen wirtschaftlichen Bedingungen und einem der am besten entwickelten Finanzsysteme weltweit.
Die Schweiz ist für ihre niedrigen Steuern bekannt und hat sich zu einem wichtigen Zentrum für moderne Unternehmen, Neugründungen und lohnende Unternehmensgründungen in verschiedenen Bereichen entwickelt.
Das Land bietet viele Möglichkeiten für Unternehmen, Gesellschaften und Konzerne. Die Registrierung eines Unternehmens in der Schweiz ist daher eine kluge Idee, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen aus dem Ausland, die ihr Geschäft ausbauen wollen.
Swiss Support unterstützt ausländische Kunden in allen Fragen, die mit der Gründung (und Führung) eines Unternehmens in der Schweiz zusammenhängen, unabhängig davon, welches Gebiet (Kanton) für die Gründung gewählt wurde. Unser Service bietet Unterstützung und rechtliche Vertretung während des Unternehmensgründungsprozesses. Wir helfen Gründern auch in allen notwendigen Angelegenheiten, die nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit anfallen, wie z.B. Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und -befolgung, Unternehmensverwaltung und mehr.
Das Verfahren zur Unternehmensgründung in der Schweiz umfasst mehrere Schritte, um die verschiedenen rechtlichen und administrativen Anforderungen zu erfüllen, darunter
Die Wahl einer geeigneten Unternehmensform für Ihr Unternehmen
Wahl eines einzigartigen Firmennamens
Gründung eines eingetragenen Firmensitzes in der Schweiz
Vorbereitung von Aktionärsdokumenten
Eröffnung eines Kapitalkontos bei einer Schweizer Bank
Je nach Gesellschaftsform: Einzahlung des Aktienkapitals und Erhalt des Aktienkapitalzertifikats von der Schweizer Bank
Beantragung der Eintragung des Unternehmens, wobei alle Dokumente von einem Notar unterzeichnet und an das Unternehmensregister geschickt werden.
Erhalt der Anmeldebescheinigung
Umwandlung des Kapitalbankkontos in ein Geschäftsbankkonto
Anmeldung zur Besteuerung
Suche nach einem Schweizer Buchhalter
Die meisten Schritte einer Unternehmensgründung in der Schweiz erfordern die Unterstützung eines in der Schweiz registrierten öffentlichen Notars. Es wird empfohlen, sich vor der Gründung eines Unternehmens professionell beraten und begleiten zu lassen.
Nicht-Schweizer Bürger können verschiedene Unternehmensformen gründen, die jeweils unterschiedliche Vor- und Nachteile haben. Die Anforderungen sind unterschiedlich, aber alle Arten der Unternehmensgründung in der Schweiz erfordern eine Arbeitsgenehmigung oder eine Partnerschaft mit einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen.
Die häufigste Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ein ausländischer Gründer einer GmbH in der Schweiz muss mit mindestens einem in der Schweiz ansässigen Gesellschafter verbunden sein, der als Geschäftsführer oder Direktor fungiert. Die anderen Gesellschafter können Ausländer sein und müssen nicht in der Schweiz wohnen. Das Mindeststammkapital beträgt 20.000 CHF, und die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Stammeinlage beschränkt. Die Generalversammlung der Gesellschafter hat den Zweck, die Schweizer GmbH zu gründen.
Um als Ausländer eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine schweizerische SA zu gründen, muss mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats in der Schweiz zeichnungsberechtigt sein. Mindestens ein Mitglied muss in der Schweiz wohnhaft und niedergelassen sein. Das Mindeststammkapital beträgt 100.000 CHF, und die Haftung der Mitglieder ist auf ihre Einlage auf das Gesellschaftskapital beschränkt. Die Geschäftsführung der SA wird von einer Generalversammlung der Aktionäre und einem Verwaltungsrat bestimmt.
Eine Einzelfirma gehört nur dem Inhaber des Unternehmens. Dementsprechend gelten für die Person, die eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung haben muss, um in der Schweiz zu arbeiten, die Arbeitsmarktbestimmungen. Grenzgänger müssen sich an das kantonale Bevölkerungsamt wenden und eine grenzüberschreitende Arbeitsbewilligung (Ausweis G) beantragen. EU-/EFTA-Staatsangehörige (mit Ausnahme von Kroatinnen und Kroaten) müssen beim kantonalen Migrationsamt einen Antrag stellen (Ausweis B) und dürfen dann selbständig arbeiten. Staatsangehörige anderer Länder benötigen eine Aufenthaltsbewilligung (Bewilligung C). Diese Struktur wird von Personen gewählt, die allein arbeiten, wie Freiberufler und Einzelunternehmer. Sie haften unbeschränkt, und es ist kein Mindestkapital erforderlich. Eine offizielle Eintragung ins Handelsregister ist nur erforderlich, wenn die Tätigkeit in kaufmännischer Form betrieben wird und der Jahresumsatz 100.000 CHF übersteigt.
Eine Kollektivgesellschaft in der Schweiz muss von mindestens zwei Mitgliedern gegründet werden, die sich für einen bestimmten Geschäftszweck zusammenschließen. Es gibt kein Kapital und es ist keine Eintragung in das Schweizer Handelsregister erforderlich, aber die Haftung der Mitglieder ist unbegrenzt und gleichmäßig verteilt. Jedes Mitglied muss über eine Schweizer Arbeitsbewilligung verfügen. Vor der Gründung einer Kollektivgesellschaft unterzeichnen die Mitglieder einen Gesellschaftsvertrag, in dem die Bedingungen für die Ausübung der Geschäftstätigkeit festgelegt sind. Es ist nicht erforderlich, einen bestimmten Betrag an Stammkapital zu hinterlegen.
Auch diese Gesellschaftsform basiert auf mindestens zwei Gesellschaftern, die durch eine juristische Person vertreten werden können, die keine Wohnsitzanforderungen stellt. Daher kann die Gesellschaft auch von ausländischen Bürgern gegründet werden. Im Gegensatz zu einer offenen Handelsgesellschaft haften die Kommanditisten jedoch auf einer anderen Ebene für Schulden. Es ist erforderlich, dass ein Gesellschafter unbeschränkt haftet, während andere als Kommanditisten eingetragen werden können. Die Kommanditisten haften nur bis zu einem bestimmten Betrag. Dieser Betrag muss beim Handelsregister eingetragen werden.
Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Nationalität und den finanziellen Verhältnissen. Swiss Support kann Sie über Ihre Möglichkeiten beraten.
Mit der Unterstützung von Swiss Support wird Ihre Firmengründung in der Schweiz schnell, präzise und sicher abgewickelt. Unser erfahrenes Team von Juristen und Unternehmensberatern freut sich darauf, Sie bei Ihrer Firmengründung in der Schweiz zu unterstützen. Darüber hinaus sind wir darauf spezialisiert, Sie bei den nachfolgenden Aufgaben wie Rechtsberatung, Steuerberatung, Buchhaltung, Verwaltung, strategische Beratung, Marktforschung und hocheffektives Online-Marketing zu begleiten.
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